Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug: Tipps und Hinweise

Waren die Kerbe im Waschbecken und der Kratzer im Fussboden schon vor dem Einzug vorhanden oder hast du diese selbst verursacht und musst möglicherweise nachbessern? Damit solche Fragen bei der Wohnungsübergabe gar nicht erst aufkommen, solltest du unbedingt beim Einzug auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Was es dabei zu beachten gibt und was unbedingt in das Übergabeprotokoll gehört, erfährst du in diesem Artikel.

Wozu dient ein Übergabeprotokoll beim Umzug?

Wenn alle Möbel aus der Wohnung ausgeräumt und notwendige Renovierungsarbeiten (des Vormieters oder des Vermieters) abgeschlossen sind, ist der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe und das Anfertigen des Übergabeprotokolls.

Damit es beim Auszug später nicht zu Unklarheiten und Streit kommt, sollte beim Einzug schon ganz genau festgehalten werden, welche Schäden und Mängel die Wohnung hat. So schützt du dich vor möglichen Forderungen des Vermieters für Schäden, die du gar nicht selbst während deiner Mietzeit verursacht hast.

Wohnungsübergabe: Das gehört ins Protokoll

Ein Protokoll zur Wohnungsübergabe sollte beim Ein- und Auszug die folgenden Informationen enthalten.

  • Name des Mieters und Vermieters
  • Straße und Hausnummer der Wohnung
  • Die Information darüber, ob das Protokoll zum Zeitpunkt des Ein- oder Auszugs erstellt wurde
  • Eine Auflistung aller Räume inklusive Estrich und Keller
  • Eine detaillierte Aufzählung aller Mängel pro Raum und allenfalls zusätzliche Anmerkungen
  • Alle aktuellen Zählerstände an Heizkörpern, Wasseruhren und Stromzählern
  • Die Anzahl übergebener Schlüssel für die Haustüre, Wohnungstüre, den Briefkasten, Estrich, Keller oder Velo-Abstellraum.
  • Sonstige Anmerkungen, Vereinbarungen oder Versprechungen seitens des Vermieters
  • Das aktuelle Datum
  • Die Unterschrift des Vermieters und des Mieters sowie weiterer Zeugen, falls vorhanden

Tipps und Hinweise für die Wohnungsübergabe

  1. Damit optische Mängel und Beschädigungen auch gut sichtbar sind, sollte die Wohnungsübergabe nur bei Tageslicht stattfinden.
  2. Kontrolliere den Zustand der Tapeten, des Wandanstrichs, der Bodenbeläge und Randleisten in jedem Zimmer möglichst gewissenhaft.
  3. Teste Tür- und Fenstergriffe auf Ihre Funktionsfähigkeit und überprüfe den Zustand der Tür- und Fensterrahmen.
  4. Vergewissere dich, dass Heizungen, Armaturen und fest verbaute Küchengeräte in einwandfreiem Zustand sind. Betätige zudem die Toilettenspülung und alle Wasserhähne auch in der Dusche und Badewanne.
  5. Sollte die Wohnung Mängel oder Beschädigungen aufweisen, dokumentiere diese am besten direkt mit Fotos. So kannst du später nachweisen, wie genau der Zustand bei der Wohnungsübernahme war.

Hinweise zum Übergabeprotokoll

  1. Das Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, es gibt auch keine Vorschriften wie genau das Protokoll auszusehen hat.
  2. Das Protokoll erhält Gültigkeit sobald sowohl Mieter als auch Vermieter dieses mit Datum und Unterschrift unterzeichnen.
  3. Sollte der Vermieter das Übergabeprotokoll verweigern, kannst du dieses auch gemeinsam mit einem Zeugen auf eigene Faust erstellen. Ideal eignet sich dafür z.B. ein Handwerker, Architekt oder Nachbar.
  4. Das Übergabeprotokoll sollte in doppelter Ausführung vorliegen und zweimal von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  5. Solltest du erst später feststellen, dass etwas nicht funktioniert (zum Beispiel, weil du die Wohnung im Sommer bezogen hast und erst viel später die Heizungen testen konntest), kannst du diese Fehler selbstverständlich auch nachträglich vom Vermieter beheben lassen.

Fazit

Das Übergabeprotokoll schützt dich beim Auszug aus einer Mietwohnung vor möglichen Forderungen des Vermieters, die du gar nicht selbst zu verantworten hast und beugt durch das beidseitige Einverständnis Unklarheiten und Streitigkeiten vor. Wichtig ist, dass du die Wohnung beim Einzug - möglichst bei Tageslicht – sorgfältig überprüfst und gewissenhaft alle Mängel notiert werden.