Wohnungsübergabe: Vorbereitung und Abnahme beim Auszug

Endlich ist es soweit – der geplante Umzugstermin rückt näher und die Wohnungsübergabe mit deinem Vermieter steht an.

Beim Auszug aus einer Mietwohnung gibt es dabei auch für dich als Mieter einiges zu beachten. In welchem Zustand kann die Wohnung übergeben werden? Was passiert mit der hinterlegten Kaution? Wie sieht es mit baulichen Veränderungen oder den selbst gekauften Einbaumöbeln aus und wie steht es um die aktuellen Zählerstände und die Nebenkostenabrechnung?

Welche Vorbereitungen du für die Abnahme treffen kannst und was es bei der Wohnungsübergabe konkret zu beachten gibt, haben wir hier übersichtlich für dich zusammengefasst. So kannst du dem Zügeltermin gelassen entgegensehen.

Zeitpunkt und Teilnehmer der Wohnungsübergabe

Eine Wohnungsübergabe sollte idealerweise bei Tageslicht stattfinden. In der Regel sind dabei der Vermieter und der oder die Mieter anwesend. Solltest du selbst als Mieter am Termin der Wohnungsübergabe verhindert sein, kannst du eine andere Person bevollmächtigen, die die Abnahme mit dem Vermieter für dich übernimmt.

Tipp: Es hat sich bewährt bereits vor der eigentlichen Abnahme einen Abstimmungstermin mit dem Vermieter zu vereinbaren. In diesem Termin werden alle Ausbesserungen und Schönheitskorrekturen besprochen, die du als Mieter noch vor deinem Auszug zu erledigen hast (zum Beispiel das Streichen der Wände).

Übergabeprotokoll – kurz und knapp erklärt

In einem Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand einer Wohnung beim Ein- und Auszug protokolliert. Wichtig dabei ist, dass alle Schäden und Mängel für jeden Raum detailliert darin festgehalten werden. So kann Streit zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, wenn es später darum geht, welche Schäden schon beim Einzug vorlagen oder vom Mieter zu verschulden sind.

Das Übergabeprotokoll enthält zudem üblicherweise die aktuellen Zählerstände für Wasser, Strom und Heizung sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel für die Wohnung, den Keller, Briefkasten und so weiter.

Da dieses Protokoll gesetzlich nicht verpflichtend ist, gibt es auch keine Vorschriften darüber, wie es auszusehen hat. Am Ende erhalten du und dein Vermieter jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Protokolls.

Zustand der Wohnung beim Auszug

Eine Wohnung muss gründlich gereinigt übergeben werden. Wegen der oftmals sehr strengen Abnahmeprüfung durch den Vermieter, kann man sich durch die Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma viel Arbeit ersparen. Mit der Reinigungsfirma solltest du unbedingt eine sogenannte «Abnahmegarantie» vereinbaren. Damit ist sichergestellt, dass allfällige Reinigungsarbeiten nach der Abnahme gratis erledigt werden, sollte der Vermieter noch etwas zu beanstanden haben. Es empfiehlt sich, dass die Reinigungskraft bei der Wohnungsabnahme anwesend ist, um solche Nachreinigungen sofort zu erledigen.

In deinem Mietvertrag ist geregelt, wie genau du die Wohnung zu übergeben hast. Manche Mietverträge sehen vor, dass die Wände frisch gestrichen und weitere Schönheitskorrekturen vorgenommen werden sollen.

Tipp: Wenn dir die Vorgaben in deinem Mietvertrag übertrieben erscheinen und dein Vermieter dennoch darauf besteht, solltest du diesen rechtlich überprüfen lassen. Klauseln in Mietverträgen wie zum Beispiel „bezugsfertig“ oder „im selben Zustand wie übernommen“ sind in der Regel ungültig.

Schäden in der Wohnung

Grundsätzlich gilt: Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, wie leichte Kratzer auf dem Laminatboden oder verfärbte Fugen im Badezimmer, müssen vom Vermieter akzeptiert werden. Denn dieser ist zuständig für die Instandhaltung seiner Wohnung.

Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, hat der Mieter selbst zu beheben. Hierzu gehören zum Beispiel gesprungene Fliesen, Löcher im Boden, Brandlöcher, Risse im Waschbecken oder eine fehlende Beleuchtung, die beim Einzug vorhanden war.

Einbaumöbel und bauliche Veränderungen der Wohnung

Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, musst du selbst angeschaffte Einbaumöbel (z.B. Gefrierschrank in der Küche oder Einbauschränke) oder einen zusätzlich verlegten Teppich wieder entfernen und die Wohnung so übergeben, wie du sie erhalten hast.

In den meisten Fällen ist es aber so, dass die Wohnung durch diese Änderungen (optisch) aufgewertet wurde. In einer Vorabnahme und im Gespräch mit deinem Vermieter lässt sich dann schnell herausfinden, ob er dir die neuen Möbel vielleicht sogar abkaufen möchte.

Rückzahlung der Mietkaution und anteilige Nebenkosten

Wenn nach der Wohnungsübergabe alles soweit in Ordnung ist, erhältst du deine Kaution, inklusive der Zinsen, vom Vermieter zurück. Mögliche Abzüge von der Kautionssumme sind noch offenstehende Nebenkosten für das laufende Jahr oder vorliegende Mängel, die du nicht ordnungsgemäss behoben hast.

Fazit

In der Rolle des Mieters gibt es bei der Wohnungsübergabe im Falle eines Auszugs einiges zu beachten. Damit du deine Kaution wieder vollständig zurückerhältst und alle Parteien zufrieden sind, empfiehlt sich in jedem Fall bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll. Falls es dann doch einmal Schäden gibt, die du selbst zu verantworten hast, lässt sich mit den meisten Vermietern offen und ehrlich darüber sprechen. Gemeinsam findet ihr sicher auch dann eine Lösung, die für alle Parteien zufriedenstellend ist.